Führerschein in Deutschland erwerben oder umschreiben: Leitfaden für Expats und Fahranfänger
Umschreibung ausländischer Führerscheine aus anerkannten Staaten (Anlage 11 FeV)
Regeln für die direkte Umschreibung ohne theoretische oder praktische Fahrprüfung bei anerkannten Staaten außerhalb der EU, beispielsweise dem Vereinigten Königreich, bestimmten US-Bundesstaaten, Australien, Japan und der Schweiz.
Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten außerhalb der EU (Sechsmonatsregel)
Erforderliche Schritte vor Ablauf der sechsmonatigen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, beglaubigte deutsche Übersetzungen und Anmeldung zu erforderlichen Prüfungen.
Probleme während der Führerschein-Probezeit (Probezeit und ASF-Seminar)
Umgang mit A- und B-Verstößen während der zweijährigen Probezeit, verpflichtende Aufbauseminare, mögliche Probezeitverlängerungen und Maßnahmen zum Erhalt der Fahrerlaubnis.
Mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU/des EWR dürfen Sie nach Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland sechs Monate fahren (§ 29 FeV). Auf Antrag ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauert. Danach ist das Fahren ohne deutschen Führerschein strafbar. EU/EWR-Führerscheine gelten grundsätzlich unbefristet weiter.
Anerkannte Staaten nach Anlage 11 FeV
Für Führerscheine aus Staaten der Anlage 11 FeV entfallen – je nach Staat und Klasse – theoretische und/oder praktische Prüfung. Dazu zählen u. a. das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Japan, Kanada (je nach Provinz), Australien (je nach Bundesstaat), Südkorea und zahlreiche US-Bundesstaaten. Die Liste ändert sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Führerscheinstelle.
Ohne Anlage-11-Anerkennung
Theorie- und Praxisprüfung beim TÜV bzw. bei der DEKRA sind erforderlich; eine Mindestzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, die Prüfungsanmeldung erfolgt jedoch über eine Fahrschule.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) bzw. augenärztliches Gutachten
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Ausländischer Originalführerschein
Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder z. B. ADAC (sofern erforderlich)
Ggf. Erklärung, dass kein Führerschein entzogen wurde
Kosten einer Fahrschulausbildung für Fahranfänger
Für den Pkw-Führerschein (Klasse B) liegen die Gesamtkosten je nach Region und Anzahl der Übungsstunden häufig zwischen etwa 3.000 € und 4.500 €. Darin enthalten sind Grundbetrag, Übungsstunden, 12 vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht), Prüfungsgebühren von TÜV/DEKRA, Behördengebühren, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos. Die Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr.