Hinweis: Wir leiten Anfragen an zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter und erbringen selbst keine Rechtsberatung.

Expat-Hub

Führerschein in Deutschland erwerben oder umschreiben: Leitfaden für Expats und Fahranfänger

Umschreibung ausländischer Führerscheine aus anerkannten Staaten (Anlage 11 FeV)

Regeln für die direkte Umschreibung ohne theoretische oder praktische Fahrprüfung bei anerkannten Staaten außerhalb der EU, beispielsweise dem Vereinigten Königreich, bestimmten US-Bundesstaaten, Australien, Japan und der Schweiz.

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Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten außerhalb der EU (Sechsmonatsregel)

Erforderliche Schritte vor Ablauf der sechsmonatigen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, beglaubigte deutsche Übersetzungen und Anmeldung zu erforderlichen Prüfungen.

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Führerschein für Fahranfänger in Deutschland (Ersterwerb)

Vollständiger Ablaufplan mit Fahrschulanmeldung, vorgeschriebenen Sonderfahrten, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Prüfungsanmeldung bei TÜV oder DEKRA.

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Probleme während der Führerschein-Probezeit (Probezeit und ASF-Seminar)

Umgang mit A- und B-Verstößen während der zweijährigen Probezeit, verpflichtende Aufbauseminare, mögliche Probezeitverlängerungen und Maßnahmen zum Erhalt der Fahrerlaubnis.

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Die Sechsmonatsregel für neu zugezogene Personen

Mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU/des EWR dürfen Sie nach Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland sechs Monate fahren (§ 29 FeV). Auf Antrag ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauert. Danach ist das Fahren ohne deutschen Führerschein strafbar. EU/EWR-Führerscheine gelten grundsätzlich unbefristet weiter.

Anerkannte Staaten nach Anlage 11 FeV

Für Führerscheine aus Staaten der Anlage 11 FeV entfallen – je nach Staat und Klasse – theoretische und/oder praktische Prüfung. Dazu zählen u. a. das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Japan, Kanada (je nach Provinz), Australien (je nach Bundesstaat), Südkorea und zahlreiche US-Bundesstaaten. Die Liste ändert sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Führerscheinstelle.

Ohne Anlage-11-Anerkennung

Theorie- und Praxisprüfung beim TÜV bzw. bei der DEKRA sind erforderlich; eine Mindestzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, die Prüfungsanmeldung erfolgt jedoch über eine Fahrschule.

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Dokumentencheckliste

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) bzw. augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Ausländischer Originalführerschein
  • Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder z. B. ADAC (sofern erforderlich)
  • Ggf. Erklärung, dass kein Führerschein entzogen wurde

Kosten einer Fahrschulausbildung für Fahranfänger

Für den Pkw-Führerschein (Klasse B) liegen die Gesamtkosten je nach Region und Anzahl der Übungsstunden häufig zwischen etwa 3.000 € und 4.500 €. Darin enthalten sind Grundbetrag, Übungsstunden, 12 vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht), Prüfungsgebühren von TÜV/DEKRA, Behördengebühren, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfotos. Die Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr.

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